Klasse b

Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse 

Klasse Am

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Klasse L

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h

Klasse B

Direkter Erwerb

Beinhaltet AM,L

ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahren

Keine Befristung der Besitz dauer

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Klasse b

Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse 

Zugfahrzeug + Anhänger bis 7T

Klasse BE

Nur mit Klasse B

Beinhaltet AM,L

ab 18 Jahren

Keine Befristung der Besitz dauer

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.

Klasse b

Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse 

Zugfahrzeug + anhänger bis 4.25t

Klasse B96

Nur mit Klasse B

Beinhaltet AM,L

ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre

Keine Befristung der Besitz dauer

Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4.250 kg.