Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h
Direkter Erwerb
Beinhaltet AM,L
ab 17 Jahren bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahren
Keine Befristung der Besitz dauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
Nur mit Klasse B
Beinhaltet AM,L
ab 18 Jahren
Keine Befristung der Besitz dauer
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
Nur mit Klasse B
Beinhaltet AM,L
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitz dauer
Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4.250 kg.